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   BVerwG, 10.12.1965 - IV C 176.65   

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https://dejure.org/1965,610
BVerwG, 10.12.1965 - IV C 176.65 (https://dejure.org/1965,610)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1965 - IV C 176.65 (https://dejure.org/1965,610)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1965 - IV C 176.65 (https://dejure.org/1965,610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemeingebrauch an Gewässern - Anliegergebrauch an Gewässern - Gebrauch eines Gewässers für Motorbootfahrten - Gemeingebrauch an Gewässern durch Befahren nur mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft - Begriff des Sees im Sinne des Wasserrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 47
  • DVBl 1966, 497
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 173/16

    Verfassungsbeschwerde gegen Heranziehung zu Wasserentnahmeentgelt für Entnahme

    Während einige den Eigentümergebrauch als Ausfluss des Eigentums am Gewässergrundstück erachten (Kloepfer, Umweltrecht, 4. Aufl. 2016, § 14 Rn. 159; Kotulla, WHG, 2. Aufl. 2011, § 26 Rn. 3, unter Bezugnahme auf BVerwGE 23, 47 ), sehen andere im Eigentümergebrauch eine rein öffentlich-rechtlich begründete Berechtigung (Salzwedel, ZfW 1962, S. 73 ; Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 3. Aufl. 1998, S. 132; Salzwedel, in: ders., Grundzüge des Umweltrechts, 1982, S. 569 , unter Bezugnahme auf BVerfGE 58, 300; Thiem, Landeswassergesetz Schleswig-Holstein, 1985, § 21 Rn. 1; vgl. auch Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, 42. EL 2011, § 26 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1987 - 1 S 1699/86

    Zu den formellen und materiellen Wirksamkeitsanforderungen einer Rechtsverordnung

    Es läßt sich zwar nicht mehr dem "Baden" zurechnen, weil der wasserrechtliche Gemeingebrauch als eng begrenzte Ausnahme vom grundsätzlichen Benutzungsverbot zu verstehen und der Rechtsbegriff des Badens im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 1 WG mit Rücksicht auf die Prägung gemeingebräuchlicher Formen der Gewässerbenutzung durch Tradition und Herkommen einer "zeitgemäßen" erweiternden Auslegung in dieser Richtung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1965, BVerwGE 23, 47 m. Anm. Gieseke, ZfW 1966, 103; zum Sporttauchen i.Erg. wie hier OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.12.1983, ZfW 1984, 373; LG Kiel, NuR 1980, 179; Gieseke/Wiedemann/Czychowski, aaO, § 23 RdNr. 16 f.; a.A. Habel/Kuckuck, aaO, § 26 RdNr. 8; Bulling/Finkenbeiner, aaO, § 26 RdNr. 4); doch unterfällt es den "ähnlichen unschädlichen Verrichtungen", denn das Sporttauchen ist in seiner Bedeutung für die wasserwirtschaftliche Ordnung den in § 26 Abs. 1 S. 1 WG genannten Gebrauchsarten vergleichbar (Bulling/Finkenbeiner, aaO; ähnl. VGH Bad. Württ., Urt. v. 16.4.1980 - VII 907/79 -).
  • BVerwG, 15.01.1970 - IV B 52.69

    Erlaubnis zur Errichtung eines in den Bodensee ragenden Bootsrollstegs -

    Mit Recht hat daher der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, daß der Gemeingebrauch der Klägerin gemäß § 23 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes - WasHG - gegenüber anderen Nutzungsrechten oder -befugnissen und damit auch gegenüber der den Beigeladenen erteilten Erlaubnis zurücktreten muß; dabei kann offenbleiben, ob diese Art der Inanspruchnahme von Gewässern überhaupt vom Wasserhaushaltsgesetz und damit auch von dessen Regelung des Gemeingebrauchs in § 23 erfaßt wird (vgl. die Begriffsbestimmung der Benutzung in § 3 WasHG und die kritische Anmerkung von Giesche in ZfW 1966, 102 zum Urteil des Senats vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 176.65 -).
  • BVerwG, 13.01.1970 - IV B 53.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erlaubnis zur Herstellung

    Dabei kann offenbleiben, ob diese Art der Inanspruchnahme von Gewässern überhaupt vom Wasserhaushaltsgesetz und damit auch von dessen Regelung des Gemeingebrauchs in § 23 erfaßt wird (vgl. die Begriffsbestimmung der Benutzung in § 3 WasHG und die kritische Anmerkung von Gieseke in ZfW 1966, 103 zum Urteil des Senats vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 176.65 -).
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